DIN 18015-2:2010-11: neue Anforderungen Mindestausstattung

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DIN 18015-2:2010-11: neue Anforderungen Mindestausstattung

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DIN 18015-2:2010-11 stellt neue Anforderungen an die Mindestausstattung elektrischer Anlagen in Wohngebäuden
Mittlerweile ersetzt/erweitert durch die DIN 18015-1:2020-05

Die DIN 18015-2:2010-11 ist seit November 2010 in Kraft. Sie beschreibt Art und Umfang der Mindestanforderungen an die Ausstattung elektrischer Anlagen in Wohngebäuden. Die aktualisierte Norm wurde an die heutigen technischen Anforderungen angepasst und ersetzt damit die bisherige DIN 18015-2:2004-08. Basierend auf den normativen Mindestanforderungen hat die RAL-RG 678 darüber hinausgehend Standardausstattungen und Komfortausstattungen definiert. Welche wesentlichen Änderungen sich durch die aktuellen Ausstattungswerte in der täglichen Praxis für den Elektrotechniker ergeben, wird im Folgenden beschrieben.

Der Geltungsbereich der DIN 18015-2:2010-11 und der RALRG 678 umfasst Elektroinstallationen in Wohnungen mit Kommunikationstechnik und bezieht neben konventionellen Anlagen auch solche mit Gebäudesystemtechnik ein. Die beschriebenen Ausstattungswerte entsprechen den heutigen Komfort- und Sicherheitsbedürfnissen; inhaltliche Schwerpunkte sind dementsprechend die elektrische Sicherheit sowie die Verfügbarkeit elektrischer Anlagen. Erstmalig wird zudem die Dokumentation jeder Anlage gefordert. Sind die Ausstattungswerte der Elektro-Installation in einer Ausschreibung vorgegeben, so sind diese rechtsverbindlich. In der TAB Hauptabschnitt 8 Satz 1 wird der Aufbau des Stromkreisverteilers nach DIN 18015-2 gefordert. Wichtig: Alle Anforderungen gelten gleichermaßen für die Planung neuer Anlagen als auch für die Modernisierung von bestehenden Elektro-Installationen.

Grundsätzlich gilt selbstverständlich, dass die Elektroinstallation den zum Errichtungszeitpunkt geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, DIN VDE-Normen, DIN-Normen und Technischen Anschlussbedingungen
(TAB) der Netzbetreiber entsprechen muss.

Ausstattungswerte schaffen Vergleichbarkeit
Die Ausstattungswerte legen die quantitativen und qualitativen Anforderungen hinsichtlich der Planung und Bewertung von Gebäuden fest. Das heißt: Die Elektro-Installationen von Gebäuden werden durch die Ausstattungswerte für Bauherren, Käufer und Mieter auf einen Blick bewert- und vergleichbar. Dafür sorgt ein einfaches Kennzeichnungssystem mit Sternen:
• Ausstattungswert 1: *
Mindestausstattung gemäß DIN 18015-2:2010-11
• Ausstattungswert 2: **
Standardausstattung gemäß RAL-RG 678
• Ausstattungswert 3: ***
Komfortausstattung gemäß RAL-RG 678

Anmerkung: Die Ausstattungswerte für Anlagen mit Gebäudesystemtechnik sind zusätzlich mit dem Wort „plus“ versehen. Z. B.: Ausstattungswert 1 plus/*plus

Die Norm legt folgende Mindestanforderungen fest:
• die Anzahl der Stromkreise abhängig von der Wohnfläche
• die zu installierenden Steckdosen und Anschlüsse beispielsweise für Beleuchtung oder Lüfter
• sowie die Zahl der Anschlüsse für Verbraucher mit eigenem Stromkreis.

Jeder Stromkreis ist dabei mit einer eigenen Überstrom-Schutzeinrichtung wie z. B. LS-Schalter bzw. FI/LS-Schalter abzusichern (Tabelle 1).
DIN 18015-2:2010-11 neue Anforderungen an die Mindestausstattung elektrischer Anlagen in Wohngebäuden Tabelle 1 - Anzahl der Stromkreise für Steckdosen und Beleuchtung
DIN 18015-2:2010-11 neue Anforderungen an die Mindestausstattung elektrischer Anlagen in Wohngebäuden Tabelle 1 - Anzahl der Stromkreise für Steckdosen und Beleuchtung
Weitere Stromkreise für den Anschluss besonderer Verbrauchsmittel sind zusätzlich vorzusehen, auch wenn diese über Steckdosen angeschlossen werden. (Siehe Tabelle 2)
DIN 18015-2_2010-11 neue Anforderungen an die Mindestausstattung elektrischer Anlagen in Wohngebäuden Tabelle2 - Anzahl der Steckdosen und Anschluesse
DIN 18015-2_2010-11 neue Anforderungen an die Mindestausstattung elektrischer Anlagen in Wohngebäuden Tabelle2 - Anzahl der Steckdosen und Anschluesse
Beispiel Küche:
Der Ausstattungswert 1 (gekennzeichnet mit einem *) umfasst als Mindestausstattung für Küchen 5 Steckdosen. Bei einer Standardausstattung (**) sind es 10 Steckdosen und bei einer Komfortausstattung (***) sind es 12. Wichtig: Die Steckdosen in Küchen sind mindestens als Zweifach-Steckdosen vorzusehen, zählen in der Ausstattungstabelle jedoch als jeweils nur eine Steckdose. Neu hinzugekommen sind als Mindestausstattung (*) ein Radio-/TV-/Datenanschluss (RuK) sowie drei zusätzliche Steckdosen für Radio, TV und Datengeräte. Zu den besonderen Verbrauchsmitteln mit eigenem Stromkreis zählt beispielsweise der Elektroherd (3x230V) für den 1 Anschluss vorzusehen ist. Gleiches gilt für das Mikrowellengerät, die Geschirrspülmaschine sowie gegebenenfalls das Warmwassergerät.

Bei Räumen mit besonderer Nutzung wie beispielsweise Hobbyräumen empfiehlt es sich, für Steckdosen und Beleuchtung grundsätzlich getrennte Stromkreise vorzusehen. So können Folgeunfälle bei Ausfall der Beleuchtung
vermieden werden. Für Waschmaschine und Trockner sind separate Stromkreise vorzusehen.

Erlaubt: selektive Gruppen- FI-Schutzschalter
Hinsichtlich der Zuordnung von Fehlerstrom-Schutzschaltern zu den Stromkreisen gilt, dass das Abschalten eines FI-Schutzschalters nicht zum Ausfall aller Stromkreise führen darf. Ableitströme, die sich im normalen – also fehlerfreien – Betrieb ergeben, dürfen die Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen nur in dem Maße vorbelasten, dass ein sicherer Betrieb möglich ist. Dies erreicht man durch eine entsprechende Aufteilung der Stromkreise und den Einsatz abgestimmter FI-Schutzschalter. Dabei sind vor allen Steckdosen bis 20A, gemäß DIN VDE 0100-410, 30mA-FI-Schutzschalter vorgeschrieben.
Neu in der RAL-RG 678 geregelt ist der vorgeschaltete Einsatz eines selektiven Gruppen-FI-Schutzschalters - (300 mA) zum Einbau in Zählerplatz oder Stromkreisverteiler (im TT-Netz zur Realisierung der Schutzmaßnahme erforderlich) und bei Berücksichtigung des Brandschutzes nach DIN VDE 0100-482 bzw. VdS 2033. Anwendungsbereich: Räume und Orte mit brennbaren Baustoffen z.B. Fertighäuser, Holzbaracken, Holzhäuser, Holzdecken, Holzvertäfelungen und Gebäude mit Hohlwänden, die keine feuergefährdeten Betriebsstätten sind.

Vorzusehen: Reserveplätze in Verteilern
Ebenfalls neu geregelt: In Stromkreisverteilern sind Reserveplätze für nachträgliche Erweiterungen und Zusatzfunktionen vorzusehen. Das heißt konkret, dass in Einraumwohnungen mindestens dreireihige Verteiler zu installieren sind und in Mehrraumwohnungen mindestens vierreihige. Kommen die Anwendungen wie Gebäudesystemtechnik, Überspannungsschutz oder Kommunikationstechnik zum Einsatz, ist der zusätzliche Platzbedarf
ebenfalls einzuplanen. Der Überspannungsschutz ist gemäß Risikoanalyse nach DIN VDE 0100-443 immer vorgeschrieben und führt in fast allen Fällen zum Einsatz von Überspannungsschutz min. Typ 2. Näheres regelt die RAL-RG 678 in den Ausführungen zu Anlagen mit Gebäudesystemtechnik und Kommunikationstechnik.

Nachtrag (Quelle: KLICK):
Außer zugfähigen Leerrohren in betriebsicherer Sternverteilung für IuK- und RuK-Netze fordert die DIN 18015-1:2020-05 in 6.3.4 Rohrnetze für RUK noch zwischen den obersten und untersten Geschossen auch zwei Leerrohre von je mind. 36 mm Durchmesser, um zwischen den verschiedenen Medien, einschließlich der von Traditionalisten wie mir geschätzten aber vorhersehbar sterbenden Terrestrik oder Sat.-Empfang, beliebig wechseln zu können.
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Re: DIN 18015-2:2010-11: neue Anforderungen Mindestausstattung

Ungelesener Beitrag von techno-com »

Dazu noch 2 aktuelle Hinweise/Erklärungen/Erweiterungen:
Die DIN 18015 ist weder VDE-Norm noch Europanorm und damit nicht 100% bindend. Jedoch spiegelt eine DIN-Norm, insbesondere wenn sie schon viele Jahre existiert, den anerkannten Stand der Technik wieder. Ein Auftraggeber, welcher in vielen Gewerken kein Fachmann ist, sollte sich darauf verlassen können, dass ein Auftragnehmer nach anerkanntem Stand der Technik installiert.

Auch rein nationale DIN-Normen die keine VDE-Klassifikation haben, sind nun mal Normen und für die Verbindlichkeit ist es erst mal nebensächlich, ob sie nur national gelten, europäisch oder international harmonisiert sind.

Die Streitfrage, ob z. B. Beiblätter oder die DIN 18014 und die Reihe DIN 18015 Allgemein Anerkannte Regeln der Technik sind, hängt ja leider auch davon ab wie viele Fachleute mit und ohne Normenkenntnis die anwenden bzw. überhaupt kennen. Wo eine Mehrheit von Installateuren Regelwerke aus Unverstand missachtet oder weil sie meinen es besser als nie gelesenen Normen zu wissen, kann man den Status als aRdT stets anzweifeln. Wenn die Normenkunde weiter verfällt, steht am Ende, dass nur noch direkt an EU- oder nationale Gesetze angebundene Vorschriften verbindlich sind.

Von der DIN 18014 für Fundamenterder über die Normenreihe DIN 18015 und sämtliche Teile von IEC 60728 (VDE 0855) für Antennentechnik bis hin zur Blitzschutznormenreihe IEC 62305 lässt sich unschwer der Nachweis führen, dass sie nur einer Minorität der Installateure vertraut sind. Alles keine aRdT???

Wie man aber an dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ersehen kann, das von notorischen Normgegnern gerne verkürzt und damit sinnverdrehend zitiert wird, können Auftragnehmer auch ein Werk nach dem höherwertigen Stand der Technik schulden.

Nach meiner unmaßgeblichen Rechtsauffassung als Betriebswirt des Handwerks, ist- mit wie ohne VOB als Vertragsgrundlage - die DIN 18015 stets dann geschuldet, wenn sie zwischen Auftraggebern und Auftragnehmer nicht zweifelsfrei konkludent ausgeschlossen wurde. Wenn es wegen Missachtung der Intallationszonen zu einem Schadensfall kommt, wird kein deutsches Gericht den Installateur von seiner Verantwortung freisprechen. Auch wenn die DBP bzw. DTAG keine Genehmigungsbehörde mehr ist, sollte man auch die T-Com 731 TR 1 kennen.
Quelle: diese Beiträge
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Kabel der Telekommunikation müssen austauschbar verlegt werden ...

Ungelesener Beitrag von techno-com »

Kabel der Telekommunikation müssen austauschbar verlegt werden ...

"Kabel der Telekommunikation" = Telefon, Koaxkabel (TV, Radio, DVB-T2, DAB+ ..), Netzwerk
"müssen austauschbar verlegt werden" = in Leerrohren die im Durchmesser ausreichend dimensioniert sind und so verlegt wurden das keine Knicke drin sind die ein herausnehmen oder neu hineinlegen der Kabel behindern. Natürlich auch durchgängig von A nach B und nicht unterbrochen bzw. zusammengeführt irgendwo in der Mitte bzw. nicht ganz ran an die Unterputz-Dosen
Hinweis im eigenen Gedanken: alle diese Kabel haben ein Abschirmungsgeflecht. Wenn man nun ein solches Kabel mit einer Nagelschelle, ggf. noch sehr fest, gegen einen Balken, eine Wand etc. "nagelt" wird diese Abschirmung sicherlich sehr oft fein verletzt und der Sinn der Abschirmung wird dadurch vermindert bzw. sogar tlw. gänzlich zerstört.
1. In DIN 18015-1 gibt es auch noch einen Abschnitt 6 „Kommunikationsanlagen“, der explizit wegen der besonderen Anforderungen an die Kommunikationsverkabelung dort aufgenommen wurde. Dort steht unter 6.1.1 „Allgemeines“ im 2. Absatz „Kabel und Leitungen sind auswechselbar, z. B. in Rohren oder Kanälen, zu führen, sofern sie nicht in besonderen Fällen auf der Wandoberfläche installiert werden (siehe T-Com 731 TR 1).“ Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass Kabel für die Kommunikationstechnik durchaus aufgrund wachsender Anforderungen durch die laufende technische Entwicklung der Anwendungen gegen Kabel mit höherem Leistungsvermögen ausgetauscht werden müssen.
Das ist im Übrigen auch nichts neues. Bereits zu Zeiten der Deutschen Bundespost (also bereits vor 1990) waren aufgrund deren Technischen Richtlinien Telefonkabel entweder UP im Rohr oder AP und damit jederzeit auswechselbar zu verlegen.

2. In DIN EN 50174-2 (VDE 0800-174-2) heißt es im Abschnitt 4.5.1 Anforderungen:
„Das ausgewählte Kabelführungssystem muss die Installation und die Entnahme des Kabels ohne das Risiko einer Beschädigung zulassen.“
Auch damit ist eine Verlegung von Kommunikationskabeln direkt UP nicht zulässig.

3. Normen, und damit sowohl DIN 18014-1 als auch DIN EN 50174-2 (VDE 0800-174-2), sind zunächst grundsätzlich „nur“ Empfehlungen und müssen zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich vertraglich vereinbart werden. Jedoch besteht bei Normen, die durch DIN oder VDE erarbeitet wurden, die Rechtsvermutung, dass Sie die „anerkannten Regeln der Technik“ darstellen. D.h., dass sich jeder qualifizierte Sachverständige bei der Erstellung eines Gutachtens, auch im Falle, dass zwischen den Vertragsparteien nichts vereinbart wurde, auf die Mindestanforderungen aus diesen Normen beziehen wird – und so auch die Gerichte!
Ist im Wohnungsbau laut der DIN-VDE-Normen ein Leerrohrsystem für Telefon- und Antennenanlagen zwingend notwendig oder handelt es sich hierbei um eine optional anwendbare Installationsart?
Quelle: https://www.elektropraktiker.de/nc/fach ... enanlagen/
PDF-Datei dort => https://www.elektropraktiker.de/ep-2009 ... faba3502b2 (untere Version gekürzt, bitte kompletten Beitrag über diesen Link erlesen)
Leerrohre für Telefon und Antennenanlagen

Ist im Wohnungsbau laut der DIN-VDE Normen ein Leerrohrsystem für Telefon und Antennenanlagen zwingend notwendig oder handelt es sich hierbei um eine optional anwendbare Installationsart?!

Forderungen zur zwingenden Verlegung von Telefon- und Antennenleitungen in Leerrohrsystemen innerhalb von Wohnbauten gibt es in den DIN-VDE-Bestimmungen nicht.

Bei der Errichtung von Leerrohrsystemen sind allerdings die allgemeinen Anforderungen aus dem Abschnitt 521.6 der DIN VDE 0100-520
[1], z. B. hinsichtlich der Mindestdruckfestigkeit, zu beachten. Konkrete Anforderungen zur Verlegung von Antennen- und Telefonleitungen im Wohnungsbau stellt DIN 18015-1
[2].
Antennenanlagen und Verteilsysteme für BK-Anlagen.
Nach der DIN 18015-1 [2] müssen Kabel und Leitungen für Empfangs- und Verteilanlagen auswechselbar, d. h. in Rohren, Kanälen oder Schächten verlegt werden. Für Empfangs- und Verteilanlagen werden grundsätzlich Stern- und/oder Etagensternnetze gefordert. Zwischen dem Dach- und dem Keller- bzw. Erdgeschoss sind mindestens zwei Leerrohre mit einem Durchmesser von je 32 mm vorzusehen. Die Wohnungszuleitungen sind in Rohren mit einem Mindestdurchmesser von 25 mm zu verlegen. Für die Montage der Antennensteckdosen sind 60 mm tiefe Geräte-Verbindungsdosen einzusetzen.
Mit den zuvor widergegebenen Anforderungen soll sichergestellt werden, dass spätere Erweiterungen, Änderungen und Ergänzungen, z. B. aufgrund neuer Empfangstechniken, jederzeit problemlos möglich sind.
Telekommunikationsanlagen. Die Kabel und Leitungen für Telekommunikationsanlagen sind wie bei Empfangs- und Verteilanlagen auswechselbar zu verlegen. Ausnahmen bestehen nur für Gebäude mit maximal zwei Wohnungen, in denen sich ein Rohrnetz aus konstruktiven Gründen nicht einbauen lässt. Bei einem unterirdischen Anschluss des Netzbetreibers ist mindestens ein Rohr mit einem Durchmesser von 32 mm vom Keller- bzw. Erdgeschoss bis zum letzten zu versorgenden Geschoss zu verlegen.
....
....
....
Hinweis: Da die Norm DIN 18015-1 [2] keine Sicherheitsnorm ist, wie z. B. eine VDE-Bestimmung, muss deren Inhalt nicht zwingend angewendet werden. Im Einzelfall ist es also
möglich, davon abzuweichen. Wird eine Anwendung jedoch vertraglich vereinbart, z. B. durch einen allgemeinen Text wie beispielsweise „... Die elektrische Anlage ist nach den derzeit geltenden Normen zu planen und zu errichten... “, sind die Inhalte zwingend zu berücksichtigen, falls es nicht anderweitige Vereinbarungen mit dem Auftraggeber gibt. In jedem Fall sollte der Auftraggeber auf die Anforderungen der Norm hingewiesen werden, um ihm eine Entscheidungshilfe zu geben.

Literatur
[1] DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520):2003-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebs - mittel – Kapitel 52: Kabel- und Leitungsanlagen.
[2] DIN 18015-1:2007-09 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden – Teil 1: Planungsgrundlagen.
W. Baade
Diverse Foren-Beiträge die sich mit dieser Sache beschäftigen:
Leerrohre zur TV-Kabelverlegung, DIN-Normen?
Verlegung Antennenkabel Unterpuz / Einhaltung von DIN Norm durch Fachbetrieb nötig?
Verlegeart von Kommunikationsleitungen
Welche/wieviele Kabel vorerst verlegen
Naubau TV über Sat, Internet über Kabel, TV dazu auch über Kabel, Leitungen? (war wohl der "Neubau" gemeint :1137 )
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