EPG Gebühr ist vom Tisch

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EPG Gebühr ist vom Tisch

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[sg] Jetzt rudert die VG Media zurück. Nach massiven Protesten von Industrie, Verbrauchern und Presse ist die von der VG Media geforderte Gebühr für elektronische Programmführer vom Tisch.

In "konstruktiver Gesprächsatmosphäre" haben sich am Mittwochmorgen der Industrieverband ZVEI und die VG Media in Frankfurt/Main getroffen. Im Ergebnis wird die VG Media, deren Gesellschafter die RTL und Pro7/Sat.1 Gruppe sind, Ihre Forderung nach drei Euro pro Gerät zurückziehen und dies dem ZVEI schriftlich bestätigen.

Beide Parteien haben sich dabei darauf geeinigt, dass Gerätehersteller nur betroffen sind, wenn sie selbst einen EPG betreiben. Dies ist nach Einschätzung von Till Barleben, Justitiar des ZVEI bei keinem seiner Mitglieder der Fall. "Mit Abgabe dieser Erklärung uns gegenüber ist die Sache für uns und unsere Mitglieder abgeschlossen", so Barleben zu DIGITAL FERNSEHEN.

Die VG Media will nun prüfen, ob überhaupt Hersteller nach der eigenen, sehr eng zu fassenden Definition abgabenpflichtig sind. Die meisten Hersteller von Set-Top-Boxen setzen jedoch auf einen SI-Daten-EPG oder nutzen einen zugekauften EPG in ihren Geräten, z.b. TVTV. Damit sind diese Hersteller nicht "Betreiber" und nicht nach Definition des VG Media Tarifs für eine EPG-Gebühr heranzuziehen. Weiteres Ungemach droht also nur noch Herstellern mit einem "eigenen" EPG oder Betreibern, deren EPG in Geräten der UE eingesetzt wird. Letztlich ist unsere Prognose, dass die Betreiber dieser EPGs entweder die von der VG Media vertretenen Sender "rausschmeißen" und die leeren Stellen mit SI Daten füllen oder aber Kosten auf die Nutzer = Zuschauer umlegen. Hätte die VG Media im Vorfeld des Versandes ihrer Schreiben an die Industrie diese Prüfung durchgeführt, hätte sie sich viel Papier, Porto und vor allem Ärger und Unmut sparen können.

Mit dem Verhandlungsergebnis sind auch rudimentäre EPGs, die auf SI-Daten beruhen, nicht abgabenpflichtig, schließlich ist der Hersteller eines Gerätes ja selbst nicht der "Betreiber" eines EPGs. Dennoch geht die VG Media davon aus, dass SI-Daten urheberrechtlich geschützt sind und damit grundsätzlich zur Verwertung bei Nutzung dieser Daten herangezogen werden können. Diese Gebühren müssten dann allerdings vom Nutzer der Daten, also vom Zuschauer direkt eingezogen werden - sofern mittels SI-Daten urheberrechtlich geschütztes Material wie z.B. Bildausschnitte etc. übertragen werden. "Dahin geht der Trend", so ein Insider, aber technisch sind wir noch weit davon entfernt. Außerdem würde eine Verwertung dieser Daten bedeuten, dass jeder Nutzer einzeln angesprochen werden kann, was wiederum eine "Grundverschlüsselung" der privaten Sender voraussetzt. Letztlich würden die deutschen TV Haushalte dann eine zweite TV Gebühr, eine GEZ Privat 1.0 zahlen. Der Weg zur Gebühr könnte mit dieser tariflichen Festlegung rechtlich geebnet werden. VG-Media-Sprecher Hendrik Jensen war bis zur Veröffentlichung dieser Meldung nicht für ein Statement erreichbar, versprach aber zeitnahen Rückruf.


Quelle: http://www.digitalfernsehen.de vom 28.2.08
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