Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

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Rundfunkgebühr: Festsetzung der Länder war verfassungswidrig

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[fr] Karlsruhe - Die letzte Erhöhung der Rundfunkgebühr in Deutschland ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgericht zu gering ausgefallen. Die jetzigen 17,03 Euro monatlich seien in verfassungswidriger Weise festgelegt worden.

Das entschieden die Richter am Dienstag in Karlsruhe. Das Gericht gab damit den Verfassungsbeschwerden von ARD, ZDF und Deutschlandradio statt. Nach Ansicht der öffentlich-rechtlichen Sender fiel die letzte Erhöhung zu gering aus, weil die Bundesländer in unzulässiger Weise Einfluss genommen hätten. Das Verfahren hat nach Ansicht des Verfassungsgerichts damit die Rundfunkfreiheit verletzt.

Da die neue Gebührenperiode aber schon am 1. Januar 2009 beginnt, sei es "verfassungsrechtlich hinnehmbar, bis dahin von einer Neufestsetzung der Gebühr abzusehen", betonte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier bei der Urteilsverkündung. Die bis Ende 2008 geltende Monatsgebühr von 17,03 Euro bleibt nach den Worten des Ersten Senats aber gleichwohl in Kraft. Allerdings müssten die Anstalten bei der neuen Gebührenrunde zum 1. Januar 2009 einen Ausgleich für die Mindereinnahmen bekommen.

Die klagenden Anstalten wandten sich gegen die Entscheidung der Ministerpräsidenten, die Rundfunkgebühr nicht wie von der unabhängigen Gebührenkommission KEF vorgeschlagen um 1,09 Euro, sondern nur um 88 Cent auf 17,03 Euro pro Anschluss und Monat zu erhöhen. Diese zum 1. April 2005 festgesetzte Gebühr gilt bis Ende 2008.

Nach den Worten des Karlsruher Gerichts dürfen die Länder zwar grundsätzlich hinter den Gebührenempfehlungen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zurückbleiben. Dies sei aber nur aus bestimmten Gründen zulässig, etwa, um die Rundfunkteilnehmer nicht unangemessen zu belasten. Medienpolitische und programmliche Erwägungen dürften dagegen bei der Gebührenfestsetzung keine Rolle spielen.

Zwar hatten die Länder ihren Eingriff auch mit der wirtschaftlich angespannten Situation begründet. Weil sie aber zugleich die Konkurrenz zwischen öffentlich-rechtlichem und privaten Rundfunk im Blick hatten, verletzte die Gebührenfestsetzung laut Gericht die Rundfunkfreiheit. (ddp/dpa/fr)


Quelle: http://www.digitalfernsehen.de vom 10.9.07
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