im Zuge der geplanten Erneuerung meiner Sat-Anlage mit 2 Sat-Antennen bin ich auf das Thema Antennenerdung, bzw. Schutz durch Fangstangen gestoßen und habe mich ein wenig in die Materie eingelesen (insb. den Dehn Blitzplaner und die Dokumente von Herrn Kleiske), bzw. in diversen Foren kundig gemacht (und hier besonders die Antworten des Users Dipol hoffentlich aufmerksam genug verfolgt). Einige Fragen sind jedoch noch offen, weswegen ich für Hinweise auf Forenbeiträge (die ich übersehen hätte) oder Antworten in der folgenden Angelegenheit sehr dankbar wäre. Ich lege einfach mal los und bitte vorab schon um Entschuldigung für die recht langen Ausführungen:
1) Mir ist nicht ganz klar, ob für die Errichtung von isolierten Fangstangen (samt Ableitung mit Dehn Alu-Draht, Erdereinbau und Verbindung zur HES) zum Schutz von Sat-Antennen in der LPZ 0A eine zertifizierte Blitschutz-Fachkraft tätig werden MUSS. Ich meine beim VDE eine Tabelle gesehen zu haben, wonach Maßnahmen nach der VDE Norm 0855-1 durch eine EFK (noch nicht einmal konzessioniert?) durchgeführt werden dürfen. Kurz gesagt: Darf mein Elektriker die Fangstangen installieren (solange das normgerecht gemacht wird)? Natürlich wäre mir ein Spezialist lieber, aber die Leute sind aktuell für so kleine Projekte nicht zu bekommen, es hagelt Absagen.
2) Auf meinem Grundstück befinden sich zwei direkt angrenzende Gebäude (kleine Einfamillienhäuser), auf denen jeweils eine nicht geerdete Sat- Antenne angebracht ist. Diese sollen per Unicable-Multischalter zusammengefasst werden und jedes Haus jeweils mit einem Unicable-Strang versorgt werden. Da die Sat-Antennen an ziemlich entgegengesetzten Seiten der beiden Häuser angebracht sind, beträgt die maximale Länge der Ableitung (gerechnet von der Spitze der Fangstange) zwischen der weiter entfernt liegenden Antenne und der Erdeinführung zu den angedachten Erdern (2 Kreuzerder mit 1,5 m Länge in 3m Abstand, eingebaut 0,5 m unter Grund und mit 1 m Abstand von benachbarten Gebäuden) gut 18 Meter! Die kürzere Ableitung ist dagegen nur ca. 8 m lang. Durch die enge Bebauung wäre eine andere Position für die Erder leider nicht möglich. Zum besseren Verständnis habe ich ein Bild der Situation beigefügt.
Doch nun zu den Details:
2a) Ich meine verstanden zu haben, dass bei Kreuzungen von Ableitungen mit Dachrinnen beide miteinander verbunden werden müssen und dass Dachrinnen, wenn hartgelötet, selbst als „natürliche“ Ableiter verwendet werden dürfen. Beides wäre hier der Fall und 8,5 m der ca. 10m langen Dachrinne könnten als horizontale Ableitung dienen (im Trennungsabstand um die Dachrinne befinden sich keine elektrischen oder sonstigen Installationen). Unglücklicherweise befindet sich das nur gesteckte Fallrohr der Dachrinne in 1 m Abstand von der angedachten Verbindung mit dem Alu-Draht auf dem Bürgersteig (öffentlicher Grund) und mündet in ein Gußrohr. Ich hätte damit also unbeabsichtigt eine weitere „Ableitung“. Ist dies so überhaupt zulässig oder müsste die Ableitung im Trennungsabstand um die Dachrinne geführt werden (was fast unmöglich wäre)? Wenn ersteres der Fall wäre, müsste am Fußpunkt des Gußrohrs eine Erdungsschelle angebracht werden und eine nur für diesen Zweck vorgesehene, zusätzliche horizontale Ableitung (vielleicht 16mm² Kupfer) auf Erdhöhe (leider auch noch ca. 1 m ansteigend und teilweise über das Grundstück des unwilligen Nachbarn) parallel zur Dachrinne geführt werden?
2b) Ein Kamin befindet sich horizontal ca. 3 m näher an den vorgesehenen Erdern. Wenn dort eine ausreichend hohe GFK-Fangstange befestigt würde, in deren Schutzbereich sich die zu schützende Antenne befindet (davon dann 3 m entfernt), bewegt sich der Aufbau dann noch im Rahmen der VDE Norm 0855-1? Praktisch hätte ich dann ja einen regelrechten Blitzableiter, der eben mehr schützt als nur die Sat-Antenne (z.B. auch den Kamin und einen Dachständer der Freileitung; Der Trennungsabstand dazu ist wenigstens ausreichend groß). Ist bei dieser Alternative, im Bild entsprechend beschriftet, die Nutzung der Dachrinne als Ableitung anders zu bewerten (nur noch ca. 5,5 m horizontale Führung über die Dachrinne und immerhin ca. 4 m Abstand vom Anschlusspunkt zu dem leidigen Fallrohr)?
2c) Für die Verbindung der Kreuzerder (Stahl verzinkt) untereinander und zu den Erdeinführungsstangen soll 10 mm Runddraht verzinkt genommen werden. Da der Boden ziemlich eisenhaltig ist (Sandsteingegend), wäre das auch nicht schlechter als V4A und man hätte weniger Probleme mit den Kontaktstellen. Ist das normkonform und stimmt die Aussage so?
2d) Vielleicht noch zwei generelle Fragen zur Kreuzung von Ableitungen mit metallischen Einbauten: Auf dem Weg nach unten dürfte eine der Ableitungen nur an Dachbalken angenagelte und nicht fest miteinander verbundene Blechverwahrungen zwischen beiden Häusern, bzw. unter den Firstziegeln geführte Bleche kreuzen oder dazu parallel verlaufen (der Abstand ist möglicherweise kleiner als der erforderliche Trennungsabstand). Sollte in dem Fall direkt am Kreuzungspunkt eine Verbindung zur Ableitung hergestellt werden und auch/oder eine Verbindung am unteren Endpunkt der Verwahrung zur Dachrinne hin (wenn diese selbst irgendwie mit der Ableitung verbunden wäre)? Gehe ich recht in der Annahme, dass Befestigungspunkte für die Spannseile des Dachleiters der Freileitung und die Spannseile selbst auf keinen Fall an die Ableitung angebunden werden dürfen, sondern immer mit Trennungsabstand „umschifft“ werden müssen?
Ich freue mich über jede Antwort, kann aber nur unregelmäßig aus dem Urlaub (Costa Brava) heraus antworten.
Viele Grüße an alle schon oder hoffentlich bald Urlauber des Forums
