Schutz Sat-Antennen durch Fangstangen + dafür erforderliche Qualifikation + „ungewollte“ zweite Ableitung

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Schutz Sat-Antennen durch Fangstangen + dafür erforderliche Qualifikation + „ungewollte“ zweite Ableitung

Ungelesener Beitrag von AlterMannAmMeer »

Hallo liebe Forumsmitglieder,

im Zuge der geplanten Erneuerung meiner Sat-Anlage mit 2 Sat-Antennen bin ich auf das Thema Antennenerdung, bzw. Schutz durch Fangstangen gestoßen und habe mich ein wenig in die Materie eingelesen (insb. den Dehn Blitzplaner und die Dokumente von Herrn Kleiske), bzw. in diversen Foren kundig gemacht (und hier besonders die Antworten des Users Dipol hoffentlich aufmerksam genug verfolgt). Einige Fragen sind jedoch noch offen, weswegen ich für Hinweise auf Forenbeiträge (die ich übersehen hätte) oder Antworten in der folgenden Angelegenheit sehr dankbar wäre. Ich lege einfach mal los und bitte vorab schon um Entschuldigung für die recht langen Ausführungen:

1) Mir ist nicht ganz klar, ob für die Errichtung von isolierten Fangstangen (samt Ableitung mit Dehn Alu-Draht, Erdereinbau und Verbindung zur HES) zum Schutz von Sat-Antennen in der LPZ 0A eine zertifizierte Blitschutz-Fachkraft tätig werden MUSS. Ich meine beim VDE eine Tabelle gesehen zu haben, wonach Maßnahmen nach der VDE Norm 0855-1 durch eine EFK (noch nicht einmal konzessioniert?) durchgeführt werden dürfen. Kurz gesagt: Darf mein Elektriker die Fangstangen installieren (solange das normgerecht gemacht wird)? Natürlich wäre mir ein Spezialist lieber, aber die Leute sind aktuell für so kleine Projekte nicht zu bekommen, es hagelt Absagen.

2) Auf meinem Grundstück befinden sich zwei direkt angrenzende Gebäude (kleine Einfamillienhäuser), auf denen jeweils eine nicht geerdete Sat- Antenne angebracht ist. Diese sollen per Unicable-Multischalter zusammengefasst werden und jedes Haus jeweils mit einem Unicable-Strang versorgt werden. Da die Sat-Antennen an ziemlich entgegengesetzten Seiten der beiden Häuser angebracht sind, beträgt die maximale Länge der Ableitung (gerechnet von der Spitze der Fangstange) zwischen der weiter entfernt liegenden Antenne und der Erdeinführung zu den angedachten Erdern (2 Kreuzerder mit 1,5 m Länge in 3m Abstand, eingebaut 0,5 m unter Grund und mit 1 m Abstand von benachbarten Gebäuden) gut 18 Meter! Die kürzere Ableitung ist dagegen nur ca. 8 m lang. Durch die enge Bebauung wäre eine andere Position für die Erder leider nicht möglich. Zum besseren Verständnis habe ich ein Bild der Situation beigefügt.
Einbausituation.gif
Einbausituation.gif (10.39 KiB) 3644 mal betrachtet
Doch nun zu den Details:

2a) Ich meine verstanden zu haben, dass bei Kreuzungen von Ableitungen mit Dachrinnen beide miteinander verbunden werden müssen und dass Dachrinnen, wenn hartgelötet, selbst als „natürliche“ Ableiter verwendet werden dürfen. Beides wäre hier der Fall und 8,5 m der ca. 10m langen Dachrinne könnten als horizontale Ableitung dienen (im Trennungsabstand um die Dachrinne befinden sich keine elektrischen oder sonstigen Installationen). Unglücklicherweise befindet sich das nur gesteckte Fallrohr der Dachrinne in 1 m Abstand von der angedachten Verbindung mit dem Alu-Draht auf dem Bürgersteig (öffentlicher Grund) und mündet in ein Gußrohr. Ich hätte damit also unbeabsichtigt eine weitere „Ableitung“. Ist dies so überhaupt zulässig oder müsste die Ableitung im Trennungsabstand um die Dachrinne geführt werden (was fast unmöglich wäre)? Wenn ersteres der Fall wäre, müsste am Fußpunkt des Gußrohrs eine Erdungsschelle angebracht werden und eine nur für diesen Zweck vorgesehene, zusätzliche horizontale Ableitung (vielleicht 16mm² Kupfer) auf Erdhöhe (leider auch noch ca. 1 m ansteigend und teilweise über das Grundstück des unwilligen Nachbarn) parallel zur Dachrinne geführt werden?

2b) Ein Kamin befindet sich horizontal ca. 3 m näher an den vorgesehenen Erdern. Wenn dort eine ausreichend hohe GFK-Fangstange befestigt würde, in deren Schutzbereich sich die zu schützende Antenne befindet (davon dann 3 m entfernt), bewegt sich der Aufbau dann noch im Rahmen der VDE Norm 0855-1? Praktisch hätte ich dann ja einen regelrechten Blitzableiter, der eben mehr schützt als nur die Sat-Antenne (z.B. auch den Kamin und einen Dachständer der Freileitung; Der Trennungsabstand dazu ist wenigstens ausreichend groß). Ist bei dieser Alternative, im Bild entsprechend beschriftet, die Nutzung der Dachrinne als Ableitung anders zu bewerten (nur noch ca. 5,5 m horizontale Führung über die Dachrinne und immerhin ca. 4 m Abstand vom Anschlusspunkt zu dem leidigen Fallrohr)?

2c) Für die Verbindung der Kreuzerder (Stahl verzinkt) untereinander und zu den Erdeinführungsstangen soll 10 mm Runddraht verzinkt genommen werden. Da der Boden ziemlich eisenhaltig ist (Sandsteingegend), wäre das auch nicht schlechter als V4A und man hätte weniger Probleme mit den Kontaktstellen. Ist das normkonform und stimmt die Aussage so?

2d) Vielleicht noch zwei generelle Fragen zur Kreuzung von Ableitungen mit metallischen Einbauten: Auf dem Weg nach unten dürfte eine der Ableitungen nur an Dachbalken angenagelte und nicht fest miteinander verbundene Blechverwahrungen zwischen beiden Häusern, bzw. unter den Firstziegeln geführte Bleche kreuzen oder dazu parallel verlaufen (der Abstand ist möglicherweise kleiner als der erforderliche Trennungsabstand). Sollte in dem Fall direkt am Kreuzungspunkt eine Verbindung zur Ableitung hergestellt werden und auch/oder eine Verbindung am unteren Endpunkt der Verwahrung zur Dachrinne hin (wenn diese selbst irgendwie mit der Ableitung verbunden wäre)? Gehe ich recht in der Annahme, dass Befestigungspunkte für die Spannseile des Dachleiters der Freileitung und die Spannseile selbst auf keinen Fall an die Ableitung angebunden werden dürfen, sondern immer mit Trennungsabstand „umschifft“ werden müssen?

Ich freue mich über jede Antwort, kann aber nur unregelmäßig aus dem Urlaub (Costa Brava) heraus antworten.

Viele Grüße an alle schon oder hoffentlich bald Urlauber des Forums :1114
Zuletzt geändert von techno-com am 7. August 2020 12:56, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: Edit by techno-com: Beitrag verschoben in passende Rubrik (von "technische Fragen zu Satanlagen" in "Montagematerial/-arten") + TAGs hinzugefügt

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Re: Schutz Sat-Antennen durch Fangstangen + dafür erforderliche Qualifikation + „ungewollte“ zweite Ableitung

Ungelesener Beitrag von techno-com »

Hallo und herlich-willkommen

"Wer darf diese Arbeiten durchführen ?" => steht ganz am Anfang auf der Startseite angepinnten und in jedem Thread zur Erdung genannten Beitrag unter Erdung Satellitenanlage / Antennenmast + Potentialausgleich

Und wenn man diese Komplexität hier nur liest weiß man dann auch warum dem so ist, weiterhin ist das alles eine Sache die man NUR vor Ort beurteilen kann.

Habe aber User @Dipol angeschrieben der sich das sicher auch noch einmal genau anschaut ....

Beitrag verschoben in passende Rubrik.
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Re: Schutz Sat-Antennen durch Fangstangen + dafür erforderliche Qualifikation + „ungewollte“ zweite Ableitung

Ungelesener Beitrag von Dipol »

AlterMannAmMeer hat geschrieben:
1) Mir ist nicht ganz klar, ob für die Errichtung von isolierten Fangstangen (samt Ableitung mit Dehn Alu-Draht, Erdereinbau und Verbindung zur HES) zum Schutz von Sat-Antennen in der LPZ 0A eine zertifizierte Blitschutz-Fachkraft tätig werden MUSS. Ich meine beim VDE eine Tabelle gesehen zu haben, wonach Maßnahmen nach der VDE Norm 0855-1 durch eine EFK (noch nicht einmal konzessioniert?) durchgeführt werden dürfen. Kurz gesagt: Darf mein Elektriker die Fangstangen installieren (solange das normgerecht gemacht wird)?
Eine solche Tabelle gab und gibt es weder in den Ausgaben der für Antennensicherheit zuständigen internationalen IEC 60728-11 noch in den deutschen DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1).

Erdung und PA sind integraler Bestandteil der Elektroanlage und Installationen nach NAV § 13 bei einem VNB konzessionierten Elektrobetrieben vorbehalten. Arbeiten an Blitzschutzanlagen, wozu auch die Installation getrennter Fangeinrichtungen - mit und ohne HVI-Leitungen - zählt, sind nach IEC 60728-11 eindeutig mit "Responsibility of qualified LPS installer" gekennzeichnet.

Da es keinen Handwerksberuf Blitzschutzbauer gibt lautet die Knackfrage: Wer ist eine qualifizierte Blitzschutzfachkraft?

Dazu gibt es in der Blitzschutznorm IEC 62305-3 eine allgemeiner gehaltene internationale und in der deutschen DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) eine für Deutschland detailliertere Definition, welche Elektriker wie auch Dachdecker ohne Zusatzqualifikation definitiv ausschließt. Die Quote von gefühlt 95 % nicht normkonform ausgeführten konvenventionellen Antennenerdungen ist auch von konzessionierte Elektrofachkräften verursacht und im Blitzschutzbau tummeln sich schon genug Dachdecker und Elektriker, die keine vom VDE oder VdB geprüfte Blitzschutzfachkraft sind, das Elend muss man nicht noch verstärken.

Bild
Einbausituation.gif

Die Recherchen zu Erderabmessungen und Kreuzungspunkten und die umfangreichen Fragen legen nahe, dass Beihilfe zu DIY gesucht wird. Laien, die sich fundiert kundig gemacht haben und normkonform erden und den PA ausführen, begehen mit der Missachtung von NAV § 13 m. E. einen geringeren Verstoß als EFK die PA und Erdung nicht oder falsch ausführen. Bei der komplexen Materie getrennter Fangstangen wird aber verantwortbare Beratung erheblich überschritten, weshalb ich auf folgende Kernpunkte komprimiere:
  • Bei der Länge von den Fangspitzen über die zur Ableitung genutzte Regenrinne bis hin zum ersten Kreuzerder sind die äquivalenten Trennungsabstände im Haus 1 mit GFK-Abstandshaltern m. E. nicht einzuhalten. Evtl. noch mit teuren HVI-Lösungen, deren Installation mit fachgerechten Endverschlüssen aber noch mehr Know-How erfordert.
  • Zudem müssen Antennträger in LPZ 0B sowie LNB-Kabelschirme möglicht nahe dem Gebäudeeintritt und die beiden Stammleitungen innen mit min. 2,5 mm² Cu (geschützt) oder 4 mm² Cu (ungeschützt) in den Schutzpotenzialausgleich einbezogen werden.
  • Außer der HES von Haus 2 muss auch die vom Haus 1 ohne Wenn und Aber blitzstromtragfähig mit den Kreuzerdern verbunden sein. Wenn das zu aufwändig ist, müssen die beiden Antennenanlagen getrennt bleiben. Der Vorteil der geplanten Zusammenlegung ist mir ohnehin schleierhaft.
  • Feuerverzinkte Kreuzerder und 10 mm Runddraht sind bei Altbauten ohne Fundamenterder zulässig, vergammeln aber in Kombination mit Fundamenterdern vorzeitig.
  • Zwei 1,5 m lange Kreuzerder in 2 m Tiefe einzuprügeln ist Fronarbeit, das geht mit Erdspießen - vorzugsweise aus NIRO V4A -und Vibrationsramme komfortabler.
  • Die Kombination von St/tZN mit NIRO (V4A) ist unkritisch, in jedem Fall müssen die Fix-/KS-Klemmen auch nach Prüfnorm für 100 kA zertifiziert sind,
  • 16 mm² Kupferdrähte verkraften per se auch äußerst seltene LEMPs mit 200 kA Blitzstromstärke. Aktuell gibt es aber noch keine korrosionsverträglichen Verbinder um die mit Klasse H = 100 kA Blitzstromtragfähigkeit an Kreuzerder, Fangstangen, Regenrinnen oder Regenrohrschellen normkonform anzuschließen.
NACHTRAG:
Von der Fa. DEHN und Söhne werden in diesem PDF, das noch Flüchtigkeitsfehler enthält die in Arbeit sind, eine Tiefenerderanschlussklemme, Art.-Nr. 540 121, avisiert, mit der erstmals immerhin ein normkonformer Anschluss von 16 mm² Cu an NIRO-Tiefenerder unter Grund möglich wäre, sowie eine Dachrinnenklemme, Art.-Nr. 540 120, mit der lt. PDF auch bei geschnittenem Erdungsleiter 100 kA erfüllt sind. Dass die 100 kA auch für alle Blecharten zugesichert werden können, glaube ich erst wenn es auch im Prüfprotokoll steht.

Beide Artikel wurden im DEHN Hochspannungslabor noch nicht zertifiziert und sind erst danach erhältlich.


Hola und noch schönen Urlaub.
Zuletzt geändert von techno-com am 5. Juli 2018 12:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Schutz Sat-Antennen durch Fangstangen + dafür erforderliche Qualifikation + „ungewollte“ zweite Ableitung

Ungelesener Beitrag von techno-com »

Danke dir Roland :thx

Fehlt hier ggf. ein Bild das du mit hochladen wolltest ?
Dipol hat geschrieben:Einbausituation.gif
Wenn ja kannst du das noch editieren und wenn es dafür ggf. zu spät sein sollte mir auch per Email zusenden das ich das dann noch einarbeite :1111


Edit: ich glaube du wolltest das Bild von oben hier verlinkten :1137 Habe das jetzt gemacht (Grafikadresse kopiert und als neues Bild eingefügt in deinen Beitrag, die Dateianhänge-Links gehen nur wenn das Bild im gleichen Beitrag steht)
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Re: Schutz Sat-Antennen durch Fangstangen + dafür erforderliche Qualifikation + „ungewollte“ zweite Ableitung

Ungelesener Beitrag von AlterMannAmMeer »

Vielen Dank zunächst für die Antwort von techno-com und den, wie immer, hoch informativen Beitrag von Dipol, der nur wenige Fragen offen lässt ...

... aber doch ein paar, wie folgt:
Dipol hat geschrieben:Arbeiten an Blitzschutzanlagen, wozu auch die Installation getrennter Fangeinrichtungen - mit und ohne HVI-Leitungen - zählt, sind nach IEC 60728-11 eindeutig mit "Responsibility of qualified LPS installer" gekennzeichnet.
Wäre dies auch so bei Funk Sende- und Empfangsanlagen (VDE 0855-300, wäre der Normbereich, meine ich) und bei Edelstahlschornsteinen (so ein Einsatz soll nämlich später in den Kamin von Haus 1 eingebaut werden)? Generell bleibt mir allerdings dann doch nur das "hässliche Entlein" Direkterdung, wo die Ableitung ja immerhin wenigstens außen zu den zusätzlichen Erdern geführt werden kann, wenn ich meinen Elektriker nicht ins Zuchthaus bringen will (mangels williger Blitzschutzfachkräfte, nicht für Geld und nicht für gute Worte).
Dipol hat geschrieben:Die Recherchen zu Erderabmessungen und Kreuzungspunkten und die umfangreichen Fragen legen nahe, dass Beihilfe zu DIY gesucht wird
Ja, sieht wohl so aus, aber es geht um TIYACYE (teach-it-yourself-and-convince-your-electrician). Mein (konzessionierter) Elektriker ist ein guter und lernwilliger Mann, der aber nicht annähernd auf dem aktuellen Stand ist. Aber er ist bereit sich von mir mit Argumenten und Unterlagen überzeugen zu lassen und dann ggf. für mich zu arbeiten. Da ich noch Urlaub und damit Zeit habe, bereite ich so viel wie eben möglich für ihn vor, um eine vernünftige Lösung zu bekommen (und lerne dabei auch noch selbst etwas). Der Preis dafür sind Kompromisse in m.E. weniger wichtigen Bereichen, wie etwa die Kreuzerder etc.
Dipol hat geschrieben:Außer der HES von Haus 2 muss auch die vom Haus 1 ohne Wenn und Aber blitzstromtragfähig mit den Kreuzerdern verbunden sein. Wenn das zu aufwändig ist, müssen die beiden Antennenanlagen getrennt bleiben. Der Vorteil der geplanten Zusammenlegung ist mir ohnehin schleierhaft.
Faulheit ist der Grund - Die Antennen sind halt schon da und in jedem denkbaren Schutzbereich unterhalb der Dachkanten bekäme ich keinen Empfang, muss also eh auf das Dach. Aber auch wenn Faulheit gelegentlich der Motor für Innovationen sein mag, ist das hier bestimmt nicht der Fall. Die Antenne auf Haus 1 kommt weg, Antenne 2 schielt künftig heftig und ich neige mein Haupt vor dem Meister, der mir die Schnappsidee bewusst gemacht hat.

Das mit dem Fallrohr als unfreiwilliger Ableitung würde mich aber schon interessieren - Ist doch bestimmt ein häufiger Fall, dessen Implikationen vielleicht auch den ein oder anderen Nutzer des Forums interessieren (Annahme: Der Blitz legt sich nicht in das mit Kreuzerdern gemachte Bettchen, sondern fährt schnöde in das Gußrohr - Zum Rechnen des Trennungsabstands wäre die zweite Ableitung natürlich ohnehin nicht zu verwenden, da unter dem Gußrohr im Zweifel direkt ein Kunststoff- oder Betonrohr sitzen könnte, weiß man ja nicht).
Dipol hat geschrieben:Feuerverzinkte Kreuzerder und 10 mm Runddraht sind bei Altbauten ohne Fundamenterder zulässig, vergammeln aber in Kombination mit Fundamenterdern vorzeitig.
Genau, sind 1 Altbau und 1 Uraltbau ohne Fundamenterder (sorry: Hatte ich vergessen zu erwähnen) - Stimmt die Aussage, dass bei eisenhaltigen Böden V4A tatsächlich weniger gut geignet sein kann als der verzinkte Allerweltsstahl (ja, ich weiß, ist kein Metallurgen-Forum)? Das fände ich jedenfalls überraschend und bei manchen Diskussionen ein wenig unterbelichtet.
Dipol hat geschrieben:Von der Fa. DEHN und Söhne werden in diesem PDF, das noch Flüchtigkeitsfehler enthält die in Arbeit sind, eine Tiefenerderanschlussklemme, Art.-Nr. 540 121, avisiert, mit der erstmals immerhin ein normkonformer Anschluss von 16 mm² Cu an NIRO-Tiefenerder unter Grund möglich wäre, sowie eine Dachrinnenklemme, Art.-Nr. 540 120, mit der lt. PDF auch bei geschnittenem Erdungsleiter 100 kA erfüllt sind. Dass die 100 kA auch für alle Blecharten zugesichert werden können, glaube ich erst wenn es auch im Prüfprotokoll steht.
Das PDF hatte ich auch schon gesehen, trotzdem gracias für den Hinweis - Angesichts des Umstands, dass ich wohl, mit ernormem Widerwillen, direkt erden lassen muss, würde sich ein ummanteltes, grobadriges Kupferkabel ja auch förmlich aufdrängen. Was sprich eigentlich gegen den Einsatz einer Potentialausgleichsschiene der Klasse H, mit einem hübschen Kunststoffgehäuse als Wetterschutz außen herum, am Übergang zur Erdeinführung?
Dipol hat geschrieben:Zudem müssen Antennträger in LPZ 0B sowie LNB-Kabelschirme möglicht nahe dem Gebäudeeintritt und die beiden Stammleitungen innen mit min. 2,5 mm² Cu (geschützt) oder 4 mm² Cu (ungeschützt) in den Schutzpotenzialausgleich einbezogen werden.
Den Schutzpotentialsausgleich habe ich bisher nur stiefmütterlich behandelt, bin mir aber dessen Bedeutung bewusst (und vertraue da aber auch auf die Kompetenz meines Elektrikers). Bei Direkterdung gibt es, zur Vermeidung von Schleifenbildung, ja keine direkte Verbindung zur HES - Funktionieren in dem Fall aber die DEHNgate 5F (wie im PDF beschrieben) überhaupt als effektiver Schutz? Als Laie frage ich mich, wohin der Teilblitzstrom denn dann abgeleitet wird? Und: Die DEHNgate 5F sind ja ziemlich teuer (so um die € 80, auch wenn sie mein Elektriker vielleicht etwas günstiger bekommt) und ich brauche dann 8 Stück für 2 LNBs - könnte man nicht nur den Unicable Ausgang des Multischalters mit einem DEHNgate 5F schützen und den Multischalter selbst Jupiter opfern? Die Phantomspeisumg müsste ja auch durch den DEHNgate 5F hindurch funktionieren, oder?

Ich bitte nochmals um Nachsicht für die vielen Fragen und danke für die tolle Unterstützung - Wie viele Fehler und Folgeschäden durch die uneigennützigen Informationen der Experten hier im Forum schon vermieden wurden lässt sich wohl kaum ermessen.

Hola und Gracias von der gerade doch einmal regennassen Costa Brava
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Re: Schutz Sat-Antennen durch Fangstangen + dafür erforderliche Qualifikation + „ungewollte“ zweite Ableitung

Ungelesener Beitrag von Dipol »

AlterMannAmMeer hat geschrieben: Wäre dies auch so bei Funk Sende- und Empfangsanlagen (VDE 0855-300, wäre der Normbereich, meine ich) und bei Edelstahlschornsteinen (so ein Einsatz soll nämlich später in den Kamin von Haus 1 eingebaut werden)? Generell bleibt mir allerdings dann doch nur das "hässliche Entlein" Direkterdung, wo die Ableitung ja immerhin wenigstens außen zu den zusätzlichen Erdern geführt werden kann, wenn ich meinen Elektriker nicht ins Zuchthaus bringen will (mangels williger Blitzschutzfachkräfte, nicht für Geld und nicht für gute Worte).
Die DIN VDE 0855-300:2008-08 steht schon allein wegen vieler überholter Normenbezüge zur Frischzellenkur an. Diese Norm ist in Deutschland außer für Mobilfunkantennen, an deren Bedürfnissen sie sich mit Erdungsleitern von 50 mm² ud PA-Leitern von min. 10 mm² Cu orientiert, auch für CB- und Amateurfunk sowie bidirektionale Antennen für Internet über Satellit zuständig. Vergleichbare rein nationale Sondernormen anderer Länder kenne ich sonst keine und es ist bereits beantragt CB- und Afu-Antennen wie früher schon nach den niedrigeren Anforderungen für Haushaltsantennen der Reihe VDE 0855-1 errichten zu dürfen.

Auf Gebäuden ohne Blitzschutzanlage müssen Edelstahlschornsteine und auch PV-Anlagen nur mit min. 6 mm² Cu in den Schutzpotenzialausgleich einbezogen werden, mit LPS gilt die Normenreihe IEC 62305 und dann hüpfen die Anforderungen in die Höhe. Vermutlich weil Dachantennen über die Antennenleitungen einen Blitzbypass ins Haus darstellen, sind sie seit alten VDE-Normen erdungspflichtig. Passt nur nicht zur noch immer nicht untersagten Erdungsleiterführung durchs Haus.
AlterMannAmMeer hat geschrieben: Das mit dem Fallrohr als unfreiwilliger Ableitung würde mich aber schon interessieren - Ist doch bestimmt ein häufiger Fall, dessen Implikationen vielleicht auch den ein oder anderen Nutzer des Forums interessieren (Annahme: Der Blitz legt sich nicht in das mit Kreuzerdern gemachte Bettchen, sondern fährt schnöde in das Gußrohr - Zum Rechnen des Trennungsabstands wäre die zweite Ableitung natürlich ohnehin nicht zu verwenden, da unter dem Gußrohr im Zweifel direkt ein Kunststoff- oder Betonrohr sitzen könnte, weiß man ja nicht).
Mit jeder neuen Norm für Antennensicherheit wurde immer stärker auf die Blitzschutznormen verwiesen, aber wie eben schon erwähnt ist es wider Physik und Vernunft zulässig blitzstrombelastete Erdungsleiter als Blitzeinleiter durchs Haus zu führen. Evtl. erlebe ich noch, dass das geändert wird, Eröterungen der Art wie du sie anstellst bekomme ich vermutlich nicht mehr mit.
AlterMannAmMeer hat geschrieben: Stimmt die Aussage, dass bei eisenhaltigen Böden V4A tatsächlich weniger gut geignet sein kann als der verzinkte Allerweltsstahl (ja, ich weiß, ist kein Metallurgen-Forum)? Das fände ich jedenfalls überraschend und bei manchen Diskussionen ein wenig unterbelichtet.
Das Rad ist schon erfunden, daher verweise ich auf den DEHN Blitzplaner. Von DEHN gibt es auch ein PDF zur Erderkorrsion, dto. beim VdB.
AlterMannAmMeer hat geschrieben: Was sprich eigentlich gegen den Einsatz einer Potentialausgleichsschiene der Klasse H, mit einem hübschen Kunststoffgehäuse als Wetterschutz außen herum, am Übergang zur Erdeinführung?
Wenn sie für Außenanwendung konzipiert und für die jeweiligen Leiterarten im Erdreich und von der Antenne zertifiziert ist: Nichts.
Dipol hat geschrieben: Bei Direkterdung gibt es, zur Vermeidung von Schleifenbildung, ja keine direkte Verbindung zur HES - Funktionieren in dem Fall aber die DEHNgate 5F (wie im PDF beschrieben) überhaupt als effektiver Schutz? Als Laie frage ich mich, wohin der Teilblitzstrom denn dann abgeleitet wird?
Der Erdungsleiter ist doch mit der HES verbunden. Ableiter, welche den Schirm gegen Erde legen gibt es in den Beispielbildern der Antennennormen bei Erdkabeln in Kombination mit galvanischem Trennglied. Das macht durchaus Sinn, nur habe ich es noch nicht praktisch umgesetzt gesehen.

Alle SPD 1 Blitzstrom- und SPD 2 Überspannungsableiter erzeugen einen temporären Kurzschluss. Beim koaxialen DEHNgate 5F, der schon länger von PHOENIX CONTACT als C-SAT-BOX – 2880561 und neuerdings von KATHREIN als KAZ 10 (gleiche Type wie ein Altbauteil) vertrieben wird, wird der Innenleiter auf gleiches Potenzial wie der Schirm gebracht. Motto von PHOENIX CONTACT: Überspannungsschutz ist nur so gut wie seine Erdung.
AlterMannAmMeer hat geschrieben: Und: Die DEHNgate 5F sind ja ziemlich teuer (so um die € 80, auch wenn sie mein Elektriker vielleicht etwas günstiger bekommt) und ich brauche dann 8 Stück für 2 LNBs - könnte man nicht nur den Unicable Ausgang des Multischalters mit einem DEHNgate 5F schützen und den Multischalter selbst Jupiter opfern? Die Phantomspeisumg müsste ja auch durch den DEHNgate 5F hindurch funktionieren, oder?
Blitz- und Überspannungsschutz erfordert stets ein Gesamtkonzept mit Schutz aller Einfallstore. Wie so oft ist die Diskussion auf Direkteinschläge fokussiert. Bei Direkterdungen an Blitzschutzanlagen müssen die Teilblitzströme durch energetisch koordinierte SPD 1 und SPD 2 Ableiter "beherrscht" werden. Die Potenziale gegen Erde lassen sich aber mit koaxialen Ableitern nicht eleminieren.

Idealerweise erfolgt der erste PA der Kabelschirme möglichst nahe der Gebäudehülle, bei Schrägdächern somit gewöhnlich mastnah. Kurz dahinter SPD 1 Blitzstromableiter wie KATHREIN KAZ 12 und den KAZ 11 dann vor dem Multischalter. Im neuen DEHN-PDF hat man sich wieder davon gelöst die SPD 2-Ableiter hinter dem MS anzuorden und sich vor dem Multischalter ein neues Symbol für Kombiableiter einfallen lassen.

Schlusshinweis: Es scheint selbst für Firmen wie DEHN mit eigenem Hochspannungslabor recht aufwändig zu sein, die eigenen SPD-Komponenten auf Koordination zu testen. Meine Anfrage an DEHN ob DEHNgate 5F und DGA GF TV (baugleich KAZ 12) aufeinander abgestimmt seien, wurde verneint. Kurz darauf kam von KATHREIN dieses PDF als Händerinfo mit der Reihung KAZ 12 Grobschutz, KAZ 10 Mittelschutz und KAZ 11 als Feinschutz. Das KATHREIN in der gegenwärtigen Krise die Bauteilkombination in einem Hochspannungslabor prüfen ließ, glaube ich nicht.

Da kam ordentlich Text zusammen, jetzt glotz ich aber TV (Die erste Leiche in Midsummer habe ich versäumt).
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Re: Schutz Sat-Antennen durch Fangstangen + dafür erforderliche Qualifikation + „ungewollte“ zweite Ableitung

Ungelesener Beitrag von techno-com »

Danke Roland :thx
Dipol hat geschrieben:(Die erste Leiche in Midsummer habe ich versäumt).
So ging es mir gestern mit Belgien:Brasilien (Fussball-WM Russland Achtelfinale). Kam nach dem 1:0 heim, bin aber vor dem 2:0 eingeschlafen lachen

Heute Morgen aufgewacht und gesehen das es jetzt akt. zu 90% nur noch eine EM ist, nur noch Russland ist von "außerhalb".
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Informieren Sie sich dort über Folgen und Auswirkungen von Eigenleistung und lassen Sie selbst durchgeführte Installationen von entsprechender Stelle prüfen und abnehmen. Dafür sind VOR ORT spezielle und qualifizierte Blitzschutz-Fachkräfte notwendig, Ferndiagnosen für Blitzschutz/Erdung können hier NICHT durchgeführt werden ("wie kann ICH das machen ..." oder ähnlich bringt da nichts).

Diese Signatur wächst von Woche zu Woche und enthält immer mehr grundlegende Inhalte die bitte berücksichtigt werden sollten bei bzw. VOR Anfragen !
100% beantwortet werden können nur Anfragen die auch alle relevanten Teile beinhalten die man benötigt für eine Antwort (genaue Beschreibungen/ Angabe von Herstellern/Typen für vorhandenes Material etc.). Bitte vermeiden Sie Aussagen wie "habe viel gelesen, aber versteht das nicht ..." ohne Nennung von dem was Sie gelesen haben und was genau unklar war an den Erklärungen die hier gelesen wurden - den nur dann kann man auch darauf eingehen was event. unklar ist/war.

Bitte unbedingt vor einem Post lesen => Boardregeln / Datenschutz
Wir erteilen hier keine Rechtsberatung, unsere Hinweise sind nach bestem Wissen und bedürfen einer entsprechenden juristischen/technischen weiteren Beratung.
 


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